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Sehr geehrte politische Verantwortungsträger und Wahlwerber!

Zufällig wurde uns (leider erst gestern) der Entwurf des geplanten neuen Wiener Naturschutzgesetzes zugespielt. Dieses Gesetz sieht für uns im Stadtzentrum und damit auch auf der Wieden einige Verschlechterungen vor - siehe Details:

  1. Nach dem Erfolg der Bürgerinitiative gegen den Flächenwidmungsplan im Frühjahr 1998 wurde im Sommer 1998 ein neues (derzeit gültiges) Wiener Naturschutzgesetz beschlossen, das alle Parkschutzgebiete auch unter Landschaftsschutz stellt.

  2. Dies hat nicht nur den Rathauspark betroffen, sondern im 4. Bezirk definitiv folgende Areale:
    Innenhofagglomeration Wohllebengasse, Argentinierstraße, Prinz-Eugen-Straße; Plösslgasse, Innenhofagglomeration Favoritenstraße 7 und 9, Anton-Benya-Park, Gartenanlage des Theresianums, Gartenanlage des Palais Schönburg, Parkanlage hinter der Wohnhausanlage der Gemeinde Wien - Kolschitzkygasse 13.

  3. In bezug auf EU-Recht ist das Wiener Naturschutzgesetz wegen der zu löchrigen Artenschutzregelungen reparaturbedürftig, da eine Klage der EU ansteht.

  4. Im selben Aufwaschen soll jetzt auf schnellem Wege auch gleich das Problem mit den kleinen Landschaftsschutzgebieten mitten in der Stadt eliminiert werden.
    Wenn es sie nicht mehr gibt, dann kann auch niemand meinen, dass der Schutz dort zu löchrig sein könnte.
    Damit fällt aber gleich auch der zweistufige Schutz dieser Gebiete - nämlich nach dem Baurecht wegen des Parkschutzgebietes und nach dem Naturschutzrecht wegen des Landschaftsschutzgebietes weg.
    Dies ist den Bauspekulanten ja doch recht - oder???

  5. Somit ist derzeit noch geltendes Recht:
    Im Areal des Palais Schönburg darf auch keine Adaptierung bestehender Bauwerke (Ruinenwiederaufbau) ohne naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgen!
    Im Areal Favoritenstraße 7-9 ist auch naturschutzrechtlich jegliche Baumaßnahme verboten.

  6. Nun wird diese Regelung ersatzlos mit der Bemerkung gestrichen:
    "Diese Bestimmung gilt nicht für Grundflächen im 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk. "

  7. Diese Novelle hat am 12. Dezember 2000 die Wiener Landesregierung passiert, und war bis 9. Februar öffentlich zur Stellungnahme aufgelegt.
    Wer wusste davon??
    Wer hat da Einspruch erhoben?
    Unsere Bezirksvertretung wohl nicht - oder ?!

  8. Die Frist zur Einsichtnahme und Stellungnahme ist vorbei, die Bestimmungen sind (weil die Begutachtung schon abgelaufen ist) derzeit nicht mehr öffentlich zugängig - aber über google zu erhalten, und werden dem neuen Gemeinderat nach der Aufnahme seiner Geschäfte zugeleitet werden.

  9. Welche Konsequenzen werden sich durch die Koalitionsverhandlungen daraus wohl ergeben? Stillschweigende Duldung der Betonierer durch zukünftig regierende Fraktionen? - oder vielleicht doch ein Neuüberdenken der verschiedenen Stufen des Naturschutzes?

  10. Der Garten des Palais Schönburg ist sicher kein Urwald wie der Rothwald im Ötschergebiet (in dem auch eine Jagdhütte steht) und braucht nicht gleichartige Wertung. - Aber der Erhalt einer einfachen Naturschutzmaßnahme gemeinsam mit Rathauspark oder Stadtpark (wie nach bestehendem Recht vorgesehen) wäre für alle zitierten Gebiete des 4. Bezirkes sicher kein Luxus. Dies sollte - so glauben wir - auch allen wahlwerbenden Gruppen eine Stellungnahme wert sein. Wir werden auch weiterhin gerne für Verbreitung von Stellungnahmen und Nichtstellungnahmen sorgen.

Die Bürgerinitiative Palais Schönburg
e-mail: bi-schoenburg@vienna.at
http://more.at/bi-schoenburg



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