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Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen West
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Wieden, am 21. April 2004
Einwendung zum Plandokument 7628 für den Wiener Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Zum öffentlich aufgelegten Plandokument 7628 geben wir fristgerecht folgende Stellungnahme ab:
Die Erläuterungen zur Planauflage geben die Bedeutung dieses Areals für die Stadt Wien und die Begründung für eine Schutzzone gut wieder. Leider ist in den Planausführungen diesen Gedanken nicht konsequent gefolgt worden.
Es wird für die Favoritenstraße von ONr. 48 bis ONr. 70 eine Schutzzone verordnet, einer der ältesten Bauten in diesen Häuserblöcken, das Haus Rainergasse 3, das noch gut die Art der Verbauung im frühen 19. Jahrhundert wiedergibt, wird jedoch durch die Widmung in seinem Bestand gefährdet - dies in direkter Nachbarschaft zu Gebäuden der Schutzzone!!
Bei den Gebäuden rund um den Draschepark wie auch bei den Gebäuden rund um das Parkschutzgebiet des Palais Schönburg wurden die bestehenden gartenseitigen Trakte (die ja die eigentlichen schönen Wohnlagen bieten) großteils neu in die Wohnwidmung einbezogen. Der neu geplante Verschluß der Innenhöfe des Hauses Graf Starhemberggasse 28 durch bis über 20 m hohe Feuermauern ist dadurch aber nicht zu rechtfertigen.
Für das Areal des denkmalgeschützten Palais Schönburg und seines seit langem als Park-schutzgebiet ausgewiesenen Gartens, das samt den umgebenden Bauten noch zur Pufferzone der UNESCO-Weltkulturerberegion Wiener Innenstadt gehört, muß den Widmungen aufs schärfste entgegengetreten werden:
Die neuen Widmungen im Dokument 7628 sehen für drei vorgesehene Nebengebäude (der derzeitige Bestand umfasst nur zwei!!) jeweils um mehr als 50% gegenüber dem Bestand oder den historischen Grundlagen vergrößerte Grundflächen, eine wesentlich größere Höhe und nähere Position zum Palais vor. Dadurch werden nicht nur große Flächen des Parkschutz-gebietes (unter dem Deckmäntelchen der besonderen Bestimmungen) zu Bauland umgewidmet, sondern auch das Historische Palaisensemble durch das übermäßige Volumen der Nebengebäude erdrückt.
Weiters führt der Plan einer Tiefgarage unter dem geschützten Park zu weiteren Grünflächen, die keinen Baumbewuchs mehr tragen können (im Parkschutzgebiet!!) wobei der Grundriß der Garage direkt an die Ostseite des Palais heranreicht, und eine Gefährdung für die Statik des Palais bilden kann. Die derzeit erlaubte Oberkante des Garagenkomplexes würde die vorgesehene 1,5 m hohe Erdüberdeckung des Baues nur durch zusätzliche Aufschüttungen erreichen lassen, und damit weitere Veränderungen des ursprünglichen Terrainverlaufes bedingen.
Weiters besteht allgemeiner Konsens (siehe auch die Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung und Stadtgestaltung) dass das Palais und seine Nebengebäude einer gemeinsamen kulturellen Nutzung im Sinne der Erhaltung als Kulturgut zugeführt werden sollen. Durch eine vollkommen zweckfreie Bauflächenwidmung im Parkschutzgebiet wird dieses Ziel jedoch nicht erreicht, sondern wohl eher konterkariert werden, da die derzeitigen Grundbesitzer ja auch bisher in den mehr als 25 Jahren ihres Einflusses über die Liegenschaft praktisch keine Initiativen zum Erhalt des Palais gezeigt haben.
Wir verlangen daher abschließend, dass die derzeitige Flächenwidmung über das Grundstück des Palais Schönburg erst dann verändert werden kann, wenn sichergestellt ist, dass das historische Ensemble des Palaiskonzeptes gewahrt bleibt, und etwaige Neubauten im Bereich der klassischen Nebentrakte einer gemeinsamen kulturellen Nutzung des barocken Palais dienen. Falls ein Neubeschluß der Widmung des gesamten Plangebietes notwendig ist, so sollte die derzeitige Widmung für dieses Grundstück bis zum Zeitpunkt der Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes nicht verändert werden.
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