Harald Tobola
Bezirksvorsteher-Stv.
für den 4. Bezirk
1040, Favoritenstr. 18
502 34 / 04113

Wien, 5.3.2001

"Bürgerinitiative Palais Schönburg"

Werte Mitglieder der Bürgerinitiative!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.Februar d. J. mit den sechs Fragen darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

zu 1)

Es gibt derzeit keinen neuen Entwurf eines Flächenwidmungsplanes für die angeführte Liegenschaft. Selbst mit dem derzeit gültigen Flächenwidmungsplan könnte der Besitzer die Nebentrakte wieder aufbauen. Einer weiteren Umwidmung wird unsererseits keineswegs zugestimmt.

zu 2)

Es wurde in der letzten Sitzung der ezirksvertretung die Widmung "Parkschutzgebiet" nochmals bestätigt, obwohl dies nur ein Formalakt war, denn die jede Planbestimmung kann durch einen Beschluß im Wiener Gemeinderat jederzeit aufgehoben werden.

zu 3)

Bei allen geplanten Baumfällungen muß zuerst das Baumschutzreferat der MA42 verständigt werden, die diese Bäume untersucht und dann Zustimmung oder Ablehnung signalisieren. Zusätzliche Gutachten von Anrainern können von diesen jederzeit bestellt werden (aber auch bezahlt), wenn jedoch ein Rechtsgültiger Bescheid vorliegt nützen diese Gutachten leider sehr wenig; sie können nur als Argumentationshilfe dienen.

zu 4)

Selbstverständlich liegtr es in unserem Interesse, in einem Bezirk mit relativ wenig öffentlichen Grünanlagen, alle Möglichkeiten zu nutzen Grünanlagen für die Bevölkerung zu öffnen. Bezüglich des Gebäudes müsste dieses erst von der öffentlichen Hand erworben werden, wenn der Besitzer dazu bereit wäre, was in Zeiten wie diesen und bei den geforderten Beträgen eher unwahrscheinlich ist.

zu 5)

In einem Dringlichkeitsantrag in der letzten BV-Sitzung hat die sozialdemokratische Fraktion die sofortige Ersatzpflanzugen sowie eine strenge Bestrafung der/des Verantwortlichen gefordert. Laut Aussage bei der Sitzung hat der Besitzer die Ersatzpflanzugen (bereits größerer Bäume) bereits zugesagt, eine Anzeige ist ebenfalls bereits im laufen.

zu 6)

Bezirksrätin Mag. Monika Lacina hat mich bereits vor längerer Zeit auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Dies wurde auch den zuständigen Stellen gemeldet. Wie hier die Lage ist kann ich zur Zeit leider nicht sagen. Die Hauseigentümer der Objekte Graf Starhemberggasse 26 und 30 können von ihren Mietern auf Einhaltung des Mietvertrages gezwungen werden (erhebliche Ruhestöörung mindert das Miet-recht). Das heißt, die Mieter können sich an eine Mietervereinigung oder an die Haus-verwaltung wenden und die Einhaltung des Mietrechtes einfordern.

Mit freundlichen Grüßen

H.Tobola (eH)

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