Wien, 5.3.2001

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu Ihrem Schreiben vom 26.2.2001 möchte ich - auch im Namen meiner Fraktion in der Wiedner Bezirksvertretung - wie folgt Stellung nehmen:

Zu Punkt 1 und 2:
Die Wiedner Bezirksvertretung hat bereits mehrmals, zuletzt wie von Ihnen erwähnt, im Jahr 1998, jedwede Änderung im Umfang des Parkschutzgebietes für das Areal der Liegenschaft des Palais Schönburg abgelehnt. Aus diesem Grund ist der Flächenwidmungsplan 7026 bis heute nicht beschlossen worden. Es gibt für uns auch in Zukunft keinerlei Grund, von dieser Haltung abzugehen.

Zu Punkt 3:
Was eventuelle Anträge auf die Fällung von Bäumen in diesem Areal nach dem Wiener Baumschutzgesetz betrifft, vertraue ich grundsätzlich auf die fachlichen Kenntnisse der zuständigen Magistratsabteilung 42 und auf die korrekte Durchführung solcher Verfahren durch das Magistratische Bezirksamt. Im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an diesem Areal bin ich aber sehr dafür, dass solche Gutachten und darauf gegründete Entscheidungen der öffentlichen Kontrolle durch interessierte Bürger unterzogen werden.

Zu Punkt 4:
Ich habe bereits im Jahr 1998 aufgrund der Entscheidung der Bezirks-vertretung über den Flächenwidmungsplan alle nur möglichen öffentlichen Stellen angefangen vom Bundespräsidenten zuständige Bundesregierungsmitglieder und den Wiener Bürgermeister für eine Aktion zu gewinnen versucht, das Palais Schönburg durch die öffentliche Hand zu erwerben. Leider habe ich außer schönen Worten keinerlei Unterstützung in dieser Richtung erhalten. Ich habe mir dennoch vorgenommen, im Falle meiner Wiederwahl eine neue Initiative zur Rettung des Palais Schönburg in die Wege zu leiten.

Zu Punkt 5:
Aufgrund der ungesetzlichen Baumfällungen auf der Liegenschaft Graf- Starhemberg-Gasse 28 wurden sofort die behördlichen Konsequenzen wie Einleitung von Strafverfahren und Vorschreibung von Ersatzpflanzungen in die Wege geleitet. Seitens des Liegenschaftseigentümers wurde mir zugesagt, dass Ersatz-pflanzungen mit Bäumen vorgesehen werden, die auch in der Größe den gefällten Bäumen entsprechen. Die Bezirksvorstehung wird selbstverständlich die behöärdlichen Anordnungen für die Ersatzpflanzungen genau beobachten.

Zu Punkt 6:
Hiezu darf ich zunächst festhalten, dass es zum Verkauf der gegenständlichen Liegenschaften durch das Kuratorium der Wiener Pensionistenheime an Private überhaupt nicht gekommen wäre, wenn man die Wiedner Bürger und ihre Vertreter über die Sachlage informiert hätte. Tatsächlich hat das Kuratorium der Wiener Pensionistenheime aufgrund meines Protestes gegen die Auflassung des dortigen Heimes dezidiert erklärt, sich nicht zur Information der Bezirksvertreter über diesen Vorgang verpflichtet zu fühlen. Zur Erklärung dieser aus der Sicht der anrainenden Wiedner Bevölkerung empörenden Vorgangsweise wäre also nicht die Wiedner Bezirksvorsteherin sondern das im engen Naheverhältnis uzr Stadt Wien stehende Kuratorium der Wiener Pensionistenheime berufen. Da der Bezirksvorstehung und der Bezirksvertretung keinerlei Weisungsrecht gegenüber der Polizei und dem Magisratischen Bezirksamt zukommt, kann ich auch Ihre Vermutungen über politische Interventionen bei den dort laufenden Verfahren weder bestätigen noch dementieren. Ich werde aber Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, um Erkundigungen über die aufgrund der Anzeigen getätigten behördlichen Schritte einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Emmerling (eH)
Bezirksvorsteherin

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