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Wien, 5.3.2001
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu Ihrem Schreiben vom 26.2.2001 möchte ich - auch im Namen meiner Fraktion in der Wiedner Bezirksvertretung - wie folgt Stellung nehmen:
Zu Punkt 1 und 2:
Die Wiedner Bezirksvertretung hat bereits mehrmals, zuletzt wie von Ihnen
erwähnt, im Jahr 1998, jedwede Änderung im Umfang des Parkschutzgebietes
für das Areal der Liegenschaft des Palais Schönburg abgelehnt. Aus diesem
Grund ist der Flächenwidmungsplan 7026 bis heute nicht beschlossen
worden. Es gibt für uns auch in Zukunft keinerlei Grund, von dieser
Haltung abzugehen.
Zu Punkt 3:
Was eventuelle Anträge auf die Fällung von Bäumen in diesem Areal nach dem
Wiener Baumschutzgesetz betrifft, vertraue ich grundsätzlich auf die
fachlichen Kenntnisse der zuständigen Magistratsabteilung 42 und auf die
korrekte
Durchführung solcher Verfahren durch das Magistratische Bezirksamt. Im
Hinblick
auf das große öffentliche Interesse an diesem Areal bin ich aber sehr
dafür, dass solche Gutachten und darauf gegründete Entscheidungen der
öffentlichen Kontrolle durch interessierte Bürger unterzogen werden.
Zu Punkt 4:
Ich habe bereits im Jahr 1998 aufgrund der Entscheidung der
Bezirks-vertretung
über den Flächenwidmungsplan alle nur möglichen öffentlichen Stellen
angefangen vom Bundespräsidenten zuständige Bundesregierungsmitglieder und
den
Wiener Bürgermeister für eine Aktion zu gewinnen versucht, das Palais
Schönburg
durch die öffentliche Hand zu erwerben. Leider habe ich außer schönen
Worten keinerlei Unterstützung in dieser Richtung erhalten. Ich habe mir
dennoch vorgenommen, im Falle meiner Wiederwahl eine neue Initiative zur
Rettung des
Palais Schönburg in die Wege zu leiten.
Zu Punkt 5:
Aufgrund der ungesetzlichen Baumfällungen auf der Liegenschaft Graf-
Starhemberg-Gasse 28 wurden sofort die behördlichen Konsequenzen wie
Einleitung von Strafverfahren und Vorschreibung von Ersatzpflanzungen in
die Wege geleitet. Seitens des Liegenschaftseigentümers wurde mir
zugesagt, dass Ersatz-pflanzungen mit Bäumen vorgesehen werden, die auch
in der Größe den gefällten Bäumen entsprechen. Die Bezirksvorstehung wird
selbstverständlich die behöärdlichen Anordnungen für die Ersatzpflanzungen
genau beobachten.
Zu Punkt 6:
Hiezu darf ich zunächst festhalten, dass es zum Verkauf der
gegenständlichen Liegenschaften durch das Kuratorium der Wiener
Pensionistenheime an Private überhaupt nicht gekommen wäre, wenn man die
Wiedner Bürger und ihre Vertreter über die Sachlage informiert
hätte. Tatsächlich hat das Kuratorium der Wiener Pensionistenheime
aufgrund meines Protestes gegen die Auflassung des dortigen Heimes
dezidiert erklärt, sich nicht zur Information der Bezirksvertreter über
diesen Vorgang verpflichtet zu fühlen. Zur Erklärung dieser aus der Sicht
der anrainenden Wiedner Bevölkerung empörenden Vorgangsweise wäre also
nicht die Wiedner Bezirksvorsteherin sondern das im engen Naheverhältnis
uzr Stadt Wien stehende Kuratorium der Wiener Pensionistenheime
berufen. Da der Bezirksvorstehung und
der Bezirksvertretung keinerlei Weisungsrecht gegenüber der Polizei und
dem Magisratischen Bezirksamt zukommt, kann ich auch Ihre Vermutungen über
politische Interventionen bei den dort laufenden Verfahren weder bestätigen
noch dementieren. Ich werde aber Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, um
Erkundigungen über die aufgrund der Anzeigen getätigten behördlichen
Schritte einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Emmerling (eH)
Bezirksvorsteherin
Stellungnahme von Susanne Emmerling auf Parteien |