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Wien, 28.2.2001
Stellungnahme
Betrifft: Baumfällungen auf der Liegenschaft 4., Graf-Starhemberg-Gasse 28
Aufgrund von Beschwerden und Anfragen habe ich folgendes recherchieren können:
Der Eigentümer hat darauf nicht nur diesen, sondern auch weitere Bäume fällen lassen.
Am Montag, 26. Februar 2001, hat der Liegenschaftseigentümer nachträglich um Bewilligung beim Magistratischen Bezirksamt 4/5 angesucht.
Für das Fällen der Bäume muß der Liegenschaftseigentümer Strafe bezahlen.
Es wird nunmehr festgestellt, für welche Bäume die gesetzlichen Voraus-setzungen zum Fällen vorlagen. In jedem Fall werden Ersatzpflanzungen vorgeschrieben.
Der Liegenschaftseigentümer versichert mir, dass er an der Grundgrenze zum o.a. Nachbargrundstück bereits gewachsene Bäume mit einer Höhe von 10 m pflanzen wird.
Ich werde mich bei der MA 42 (Stadtgartenamt) dafür einsetzen, dass die Ersatzpflanzungen auf besagtem Grundstück durchgeführt werden und dass auch ältere Bäume gesetzt werden.
Susanne Emmerling (eH)
Bezirksvorsteherin
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