Wien, 28.2.2001

Stellungnahme

Betrifft: Baumfällungen auf der Liegenschaft 4., Graf-Starhemberg-Gasse 28

Aufgrund von Beschwerden und Anfragen habe ich folgendes recherchieren können:

  1. Es gibt einen Brief der Hausverwaltung 4., Graf-Starhemberg-Gasse 30, in dem vom Liegenschaftseigentümer folgendes gefordert wird: "Als die bevollmächtigte Hausverwaltung für die Wohngemeinschaft Graf-Starhemberg-Gasse 30 Stiege 1 - 3 möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass am heutigen Tag (21.2.2001) ein abgemorschter, ca. 7 m langer Ast von einem auf Ihrem Grundstück befindlichen Baum auf den PKW Abstellplatz der von uns verwalteten Liegenschaft gestürzt ist. Dabei wurde ein PKW beschädigt, Wir ersuchen höflichst, sich wegen der Kostentragung mit Ihrer Versicherung ins Einvernehmen zu setzen und uns Bescheid zu geben. Weiters weisen wir Sie darauf hin, dass der besagte Baum noch weitere morsche Äste trägt, die bei Sturm herab brechen könnten. Ich ersuche Sie somit höflichst und nachhaltig Vorkehrungen zu treffen, um diese Gefahr abzuwenden."

  2. Der Eigentümer hat darauf nicht nur diesen, sondern auch weitere Bäume fällen lassen.

  3. Am Montag, 26. Februar 2001, hat der Liegenschaftseigentümer nachträglich um Bewilligung beim Magistratischen Bezirksamt 4/5 angesucht.

  4. Für das Fällen der Bäume muß der Liegenschaftseigentümer Strafe bezahlen.

  5. Es wird nunmehr festgestellt, für welche Bäume die gesetzlichen Voraus-setzungen zum Fällen vorlagen. In jedem Fall werden Ersatzpflanzungen vorgeschrieben.

  6. Der Liegenschaftseigentümer versichert mir, dass er an der Grundgrenze zum o.a. Nachbargrundstück bereits gewachsene Bäume mit einer Höhe von 10 m pflanzen wird.

  7. Ich werde mich bei der MA 42 (Stadtgartenamt) dafür einsetzen, dass die Ersatzpflanzungen auf besagtem Grundstück durchgeführt werden und dass auch ältere Bäume gesetzt werden.

Susanne Emmerling (eH)
Bezirksvorsteherin

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