Wien, 12.3.2001

Sehr geehrte Damen und Herrren der Bürger/inneninitiative Palais Schönburg,

Anbei die Antworten des Liberalen Forums Wieden auf Ihre Fragen

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Hawel
Dr. Bernhard Kleemann und
Dipl. Ing. Dr. Margareta Stubenrauch
für das Liberale Forum Wieden

Betreff: STELLUNGNAHME DES LIBERALEN FORUMS WIEDEN ZU DEN FRAGEN DER BÜRGERINITITIAVE SCHÖNBURG

Ad 1)

Das LIF Wieden unterstützt erlaubte Umwidmungen zwecks Neubauten, so dass das Palais als Veranstaltungs- und Ausstellungszentrum des Bezirkes genutzt werden kann und speziell die Nebentrakte entweder als Wohngebäude oder Bürogebäude errichtet werden können. Denn nur durch den Verkauf von Wohnungen und Büros in den neu errichteten Nebentrakten kann das Palais als solches trockengelegt und weiter erhalten werden. Bei den Planungen und beim Bau sind die etwaige Veränderungen der Lichtverhältnisse an den angrenzenden Grundstücken zu berücksichtigen.

Ad 2)

Wir treten für die Beibehaltung des Parkschutzgebietes bei, abzüglich der Flächen für das Palais und die Nebentrakte und sind für eine Regelung, die es einerseits der anliegenden Wohnbevölkerung ermöglicht, den Park zu benutzen sowie andererseits dem Eigentümer eine angemessene Abgeltung für diese Nutzung gewährt.

Ad 3)

Ja, wir werden genauste Kontrollen und Gutachten bei eventuell vom Eigentümer beantragter Fällungen "kranker" Bäume fordern und vertreten. In dem Fall des Eigentümers des Palais befürworten wir auch die Einbeziehung paralleler Gutachten, die im Auftrag der Anrainer/innen erstellt werden.

Ad 4)

Wir werden uns für die öffentliche Nutzung des Palais und des Parks einsetzen. Die folgende Forderung stammt aus dem Wahlprogramm des LIF Wieden (www.lif.at/lif4) MEHR PARK: Das LIF fordert die Aufwertung bestehender Parks und die Ausweitung von Grünflächen auf der Wieden. Die Wieden braucht mehr Parks, um die Lebensqualität in unserem eng verbauten Bezirk zu erhöhen und die Abwanderung an den Stadtrand zu verhindern. Die größten Grünflächen des Bezirks sind der Öffentlichkeit derzeit nicht zugänglich. Wir verlangen die Entwicklung von geeigneten Modellen (public-private partnerships) zur öffentlichen Nutzung bestehender Grünflächen, die auch für die Privatbesitzer/innen attraktiv sind.

Ad 5)

Der Eigentümer hat der Behörde eine Sicherstellung zu leisten. D.h. eine von der Behörde festzusetzende Summe zu überweisen, die er nach Durchführung der Ersatzpflanzungen wieder zurückerhält.

Ad 6)

Die Behörde kann nur mit Verwaltungsstrafen vorgehen. Die Behörde hat keine rechtliche Möglichkeit, die bellenden Hunde vom Grundstück zu verweisen. Hier kommt vielmehr das im ABGB geregelte Nachbarrecht zum Tragen. Die Anrainer/innen haben die Möglichkeit eine zivilrechtliche Klage wegen Lärmbelästigung beim BG einzureichen. Uns sind keine politischen Interventionen bekannt, sondern vielmehr nur die gesellschaftliche und soziale Rücksichtslosigkeit dieses Herrn. Nachdem der Bezirksvorstehung, dem Magistrat und den politischen Parteien aufgrund der bestehenden Gesetze Grenzen gesetzt sind, werden wir mit den anderen Parteien beraten, wie in diesem Fall sowie generell die Nachtruhe in diesem Gebiet wiederhergestellt werden kann.



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